Angebot unserer Leistungen
Wasseruntersuchungen im Überblick
Das MVZ Labor ist Ihr kompetenter Partner in der Wasseranalytik. Unser umfassendes Angebot deckt alle Aspekte der Wasserqualität ab – von Trinkwasser über Badewasser bis hin zu speziellen Anwendungen wie Kühlwasser. Unser Ziel ist es, durch präzise Probennahme und fundierte Bewertung die Sicherheit und Qualität Ihres Wassers zu gewährleisten.
Für gewerbliche (vermietete) oder öffentliche Einrichtungen gilt eine gesetzliche Untersuchungspflicht des Wassers auf Legionellen gem. Trinkwasserverordnung. Für weitere Informationen zur Untersuchungspflicht nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder informieren Sie sich hier.
Allgemeines
Legionellen sind Bakterien, die im Trinkwasser vorkommen können und eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit darstellen. Sie vermehren sich vor allem in warmem Wasser und können beim Einatmen von infizierten Aerosolen (feinen Wassertröpfchen) in die Lunge gelangen und dort zu schwerwiegenden Erkrankungen führen.
Besonders gefährdet sind z.B. Personen mit geschwächtem Immunsystem, ältere Menschen und Raucher. Die Symptome einer Legionellen-Infektion ähneln oft einer Grippe und können Fieber, Husten, Atemnot, Muskelschmerzen und Kopfschmerzen umfassen. In schweren Fällen kann es zu einer Lungenentzündung kommen, die lebensbedrohlich sein kann.
Um das Risiko einer Legionellen-Kontamination im Trinkwasser zu minimieren, sollte die Warmwasserinstallation im Gebäude immer den geltenden Vorschriften entsprechen. Hierbei ist besonderes Augenmerk auf die Warmwassertemperaturen zu legen, welche im Boiler mind. 60°C und in der Zirkulationsleitung mind. 55°C betragen sollten. Um zu prüfen, ob ein Risiko einer Legionellen-Kontamination vorliegt, sind regelmäßige Untersuchungen und Probenahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben erforderlich. Dabei werden unter anderem die Konzentration der Legionellen im Wasser sowie die Temperatur des Wassers überprüft.
Es ist wichtig, auf eine gute Hygiene im Umgang mit Trinkwasser zu achten und bei Verdacht auf eine Legionellen-Kontamination sofort entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.
Probenentnahme
Die Untersuchung auf Legionellen erfordert eine besonders sorgfältige Probenentnahme, da diese Bakterien in Wasserleitungen und -systemen unter bestimmten Bedingungen gedeihen können. Unsere erfahrenen Mitarbeiter nehmen Proben an verschiedenen Stellen des Systems, um ein umfassendes Bild der Wasserqualität und potenzieller Gefährdungen zu erhalten.
Bewertung
Nach der Analyse der Proben im Labor werden die Ergebnisse hinsichtlich der Legionellen-Konzentration ausgewertet. Bei einer Überschreitung der Grenzwerte bieten wir Ihnen detaillierte Beratung zu den nächsten Schritten, einschließlich der notwendigen technischen oder organisatorischen Maßnahmen zur Risikominimierung.
Die Trinkwasseruntersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil der Qualitätskontrolle, um sicherzustellen, dass das Wasser den gesetzlichen Vorgaben entspricht und für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Dabei werden verschiedene Parameter untersucht, um die Qualität des Wassers zu bewerten.
Der Umfang der Untersuchungen unterscheidet sich dabei in Abhängigkeit davon, in welcher Einrichtung die Probe entnommen wird und welche Vorgaben es ggf. hier gibt.
Zu den untersuchten Mikroorganismen im Trinkwasser gehören Bakterien wie E. coli, Coliforme Bakterien, Enterokokken und Pseudomonas aeruginosa. Diese Bakterien können auf eine Verunreinigung des Wassers mit Fäkalien oder anderen organischen Stoffen hinweisen und potenziell gesundheitsschädlich sein. Zusätzlich wird die allgemeine bakterielle Belastung mit entsprechenden Labormethoden untersucht.
Neben den mikrobiologischen Parametern ist auch eine Untersuchung auf chemische Parameter möglich, unter Umständen sogar verpflichtend. Hierbei kann sich jedoch der Umfang unterscheiden und ist den Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes anzupassen.
Allgemeines
In vielen Einrichtungen sind heutzutage auch (leitungsgebundene) Wasserspender im Einsatz. Trinkwasserspender sind Geräte, welche dazu dienen Trinkwasser bereitzustellen und den Zugang zu sauberem und frischem Wasser zu erleichtern. Es gibt verschiedene Arten von Trinkwasserspendern, die in verschiedenen Umgebungen wie Büros, Schulen, öffentlichen Einrichtungen oder auch im privaten Bereich eingesetzt werden.
Die Untersuchung von Trinkwasserspendern ist wichtig um sicherzustellen, dass das bereitgestellte Trinkwasser den gesetzlichen Vorgaben entspricht und für den Verzehr geeignet ist. Auch hier wird in verschiedenen Empfehlungen eine Überprüfung der Wasserqualität empfohlen. Wir empfehlen je nach Standort eine regelmäßige Untersuchung, wobei die Wasserprobe in diesem Fall selbst entnommen werden kann. Eine regelmäßige Überprüfung der Wasserqualität trägt dazu bei, potenzielle Risiken für die Gesundheit zu minimieren und eine hygienisch einwandfreie Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen. Der Untersuchungsumfang orientiert sich daher in der Regel an den mikrobiologischen Parameter der Trinkwasserverordnung.
Bewertung
Die entnommenen Proben sollten taggleich, spätestens am Folgetag in unserem zugelassenen Labor zur Analyse eingehen. Zugelassene und akkreditierte Labore müssen dabei besondere Anforderungen erfüllen, um zuverlässige Ergebnisse zu liefern. Die Labore verwenden standardisierte Methoden und Testverfahren, um den Gehalt an Mikroorganismen im Wasser zu bestimmen.
Anfragen hinsichtlich chemischer Untersuchungsparameter leiten wir an unser akkreditiertes Partnerlabor weiter.
Die Ergebnisse der Untersuchung dienen dazu, die Trinkwasserqualität zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität einzuleiten. Bei erhöhten Werten von pathogenen Keimen können beispielsweise Desinfektionsmaßnahmen erforderlich sein, um das Risiko einer Infektion zu minimieren. Bei erhöhten Werten bei chemischen Parametern sind gegebenenfalls baulich-technische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität notwendig.
Insgesamt ist die Untersuchung im Trinkwasser ein wichtiger Schutzmechanismus, um die Gesundheit der Verbraucher zu gewährleisten und sicherzustellen, dass das Trinkwasser den hygienischen Anforderungen entspricht.
Allgemeines
Die chemische und mikrobiologische Analyse von Bade- und Beckenwasser ist ein wichtiger Bestandteil der Hygiene-Überwachung in öffentlichen Schwimmbädern. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz, müssen die Betreiber von öffentlichen Schwimmbecken sicherstellen, dass das Wasser keine Schädigung der Gesundheit der Badegäste verursacht.
Das Infektionsschutzgesetz dient als Rechtsgrundlage für die Überwachung der Wasserqualität in Schwimmbädern. Die DIN 19643 regelt die chemisch-physikalische und mikrobiologische Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser. Diese Norm legt Art und Umfang der Analysen fest, die bei öffentlichen Bädern durchgeführt werden müssen.
Krankheitserreger wie Bakterien, Viren oder Parasiten können sich im Wasser vermehren und zu gesundheitlichen Problemen führen. Daher ist es wichtig, dass die Betreiber von Schwimmbädern die Hygienevorschriften einhalten und das Wasser entsprechend aufbereiten.
Die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser umfasst verschiedene Maßnahmen, um eine gute Wasserqualität zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Desinfektion des Wassers, die Filtration von Schmutzpartikeln und die Regulierung des pH-Werts. Durch regelmäßige Kontrollen und Analysen kann sichergestellt werden, dass das Wasser den hygienischen Anforderungen entspricht.
Die Anforderungen legt die DIN 19643, einschließlich der mikrobiologischen und chemischen Parameter, die untersucht werden müssen. Häufig sind auch über das zuständige Gesundheitsamt geforderte Mindestumfänge an Untersuchungen und Zeitintervallen zu erhalten.
Probenentnahme
Die Qualität von Badewasser in öffentlichen und privaten Badeeinrichtungen hat direkten Einfluss auf die Gesundheit der Badegäste. Unsere Probenentnahmen für Badewasseranalysen erfolgen nach strikten hygienischen Richtlinien und berücksichtigen sämtliche Aspekte, die zur Beurteilung der Wasserqualität notwendig sind.
Bewertung
Die Bewertung der Wasserproben orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen für öffentliche Bäder. Wir informieren Sie umfassend über die Ergebnisse und unterstützen Sie bei der Interpretation sowie bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer hohen Wasserqualität.
Allgemeines
Die VDI 2047 ist eine Richtlinienreihe, die sich mit dem hygienegerechten Betrieb von und der technischen Umsetzung bei Verdunstungskühlanlagen befasst. Dabei werden auch Anforderungen für den Umgang mit insbesondere Legionellen als potenzielle Infektionsquelle festlegt. Legionellen sind Bakterien, die sich bei bestimmten Wachstumsbedingungen in Wasseranlagen wie Verdunstungskühlanlagen vermehren können und über legionellenhaltige Aerosole mehrere Kilometer im Umkreis verbreitet werden. Dies stellt ein Gesundheitsrisiko dar, das durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer Legionellenkontamination minimiert werden kann.
Rückkühlwerke und Kühlanlagen können Legionellen freisetzen, wenn das Wasser in einem offenen Kreislauf verrieselt oder versprüht wird. Daher ist es wichtig, den Betrieb dieser Anlagen aus hygienisch-mikrobiologischer Sicht zu überwachen, um das Risiko einer Kontamination zu reduzieren. Neben Legionellen können auch andere Mikroorganismen und auch Pseudomonas aeruginosa in Rückkühlwerken wachsen und sich vermehren, was ebenfalls eine gesundheitliche Gefahr darstellen kann und ein Hinweis auf den hygienischen Zustand gibt.
Die Hygiene bei Rückkühlwerken wird durch die VDI-Richtlinien definiert, die Anforderungen für den Betrieb von Rückkühl- und Verdunstungskühlanlagen gemäß der 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) festlegen.
Betreiber von Verdunstungskühlanlagen sind dazu verpflichtet, den hygienegerechten Betrieb sicherzustellen und das Freisetzen von keimhaltigen Aerosolen zu vermeiden, um das Risiko einer Inhalation und schweren Infektionen zu minimieren. Die Einhaltung der VDI-Richtlinien schafft einen bindenden Rahmen für den sicheren Betrieb von Kühlanlagen in Ihrem Betrieb.
Probenentnahme
Die Probenahme von Nutzwasser aus Rückkühlwerken ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität des Wassers zu überwachen und potenzielle Kontaminationen mit Legionellen oder anderen Mikroorganismen zu identifizieren. Aus diesem Grund existiert die Vorgabe, dass die Probennahme durch geschultes und akkreditiertes Personal des Labors durchgeführt werden soll. Falls Ihre Verdunstungskühlanlage unter die VDI 2047-2 fällt und somit auch nach der 42. BImSchV untersuchungspflichtig ist, so nehmen Sie bitte mit unserem Service-Büro Kontakt auf. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Probennahme inkl. Laboruntersuchung und vereinbaren einen ersten Termin mit Ihnen vor Ort.
Für freiwillige oder zusätzliche Kontrollen ist eine akkreditierte Probennahme nicht zwingend erforderlich. Sollte dies bei Ihnen zutreffen und Sie Fragen haben, so können Sie sich gerne an unser Hygienelabor wenden. Für die Probennahme sind die wichtigsten Schritte:
1. Auswahl der Probenahmestelle: Die Proben sollten an repräsentativen Stellen im Rückkühlwerk entnommen werden, an denen das Wasser nicht durch externe Einflüsse verunreinigt wurde. Typische Probenahmestellen sind beispielsweise Entnahmestellen vor der Verrieselung am Kühlturm oder dem Kreislaufsystem.
2. Vorbereitung der Probenahme: Vor der Probenahme sollten alle benötigten Materialien wie sterile Probenbehälter, Desinfektionsmittel und Handschuhe bereitgestellt werden. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Probenbehälter sauber und steril sind, um Verfälschungen der Ergebnisse zu vermeiden.
3. Durchführung der Probenahme: Die Proben werden gemäß den geltenden Richtlinien und Vorschriften entnommen. Dies kann durch Entnahme mit speziellen Probenehmern oder durch direkte Entnahme in sterile Behälter erfolgen. Es ist wichtig, die Proben so schnell wie möglich nach der Entnahme ins Labor zu bringen, um eine genaue Analyse zu gewährleisten.
4. Dokumentation und Kennzeichnung: Jede Probe wird sorgfältig dokumentiert und gekennzeichnet, um Verwechslungen zu vermeiden. Informationen wie Datum, Uhrzeit, Probenahmestelle und andere relevante Daten werden hier erfasst.
5. Analyse im Labor: Die analysierten Proben können auf Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und andere Mikroorganismen getestet werden.
Bewertung
Die Ergebnisse der Analyse geben Aufschluss über die Qualität des Nutzwassers aus dem Rückkühlwerk und helfen dabei, geeignete Maßnahmen zur Prävention von Kontaminationen zu ergreifen. Dabei sind die zu ergreifenden Maßnahmen gestaffelt in Abhängigkeit der Höhe der Überschreitung der festgelegten Prüfwerte.
Für die Legionellenuntersuchung ergeben sich folgende Stufen, nach welchen die Maßnahmen eingeordnet werden: Prüfwert 1 liegt bei 100 KBE/100ml, Prüfwert 2 liegt bei 1.000 KBE/100ml und der technische Maßnahmenwert liegt bei 10.000 KBE/100ml. Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes von 10.000 KBE/100ml ist beispielsweise direkt eine unverzügliche Gefahrenabwehr und das Einleiten von Sofortmaßnahmen (z.B. Stoßdosierung, Außerbetriebnahme) erforderlich, während bei Überschreitung des Prüfwert 1 zunächst lediglich eine Wiederholung der Untersuchung einzuplanen ist.
Die Gesamtkeimzahl gibt den allgemeinen hygienischen Zustand der Anlage wieder. Da Verdunstungskühlanlagen teilweise mit Wasser unterschiedlichen Ursprungs betrieben werden, ist kein exakter Grenzwert vorgegeben. In der Regel sind Maßnahmen ab dem 100-fachen der üblichen Keimzahl einzuleiten. Ist die übliche Keimzahl als Referenzwert noch nicht bestimmt worden, so gilt hier ein Referenzwert von 10.000 KBE/ml.
Eine verpflichtende Untersuchung besteht für Eigenwasserversorgungsanlagen (sog. Kleinanlagen) auf bestimmte, vom Gesundheitsamt vorgegebene, Parameter (abgesehen von der Legionellenuntersuchung). Hierzu zählen mikrobiologische Untersuchungen, häufig auch chemische Untersuchungen.
Allgemeines
Bei Eismaschinen werden zwei 500 ml Gefäße pro Eismaschine mit Eis befüllt (das geschmolzene Wasser entspricht dann dem benötigten Probenvolumen für die Untersuchung).
Bewertung
Hier sind die mikrobiologischen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung zu beachten.
Neben der Untersuchung auf die Mikrobiologie und Legionellen gibt es eine Vielzahl weiterer chemischer Parameter, die im Trinkwasser überwacht werden, um die Qualität und Sicherheit des Wassers zu gewährleisten. Diese chemischen Parameter werden regelmäßig durch die örtlichen Wasserversorger überwacht, um sicherzustellen, dass das Trinkwasser den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Es können jedoch noch weitere chemische Parameter untersucht werden. Hier ist der Schwerpunkt auf die Parameter zu legen, welche sich auf dem Weg vom Wasserversorger in die eigene Hausinstallation in den Versorgungsleitungen erhöhen können. Hierzu zählen klassische Leitungswerkstoffe oder Hilfsstoffe wie z.B. Eisen, Kupfer, Blei, Cadmium, Nickel und weitere. Außerdem können durch verschiedene Umstände die Ergebnisse einer Wasseruntersuchung von Interesse sein, zum Beispiel bei der Herstellung von Säuglingsnahrung aus Trinkwasser.
Insbesondere in Gebieten oder Gebäuden mit alten Rohrleitungen oder anderen potenziellen Quellen für Verunreinigungen sind Untersuchungen auf chemische Bestandteile sinnvoll. Eine frühzeitige Erkennung und Behandlung von erhöhten Werten ist zum einen entscheidend für den Schutz der Gesundheit der Verbraucher. Zum anderen aber auch für den einwandfreien Betrieb der Hausinstallation und dem Vorbeugen von z.B. Wasserschäden durch Risse in den Leitungen.
Bei Interesse an einer Untersuchung empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit unserem Hygienebüro.
Allgemeines
Wasser ist ein wichtiges Medium in vielen Geräten wie Zahnarztbehandlungseinheiten, HNO-Geräten, Dialyse-Geräten und mehr. Es kann als Trinkwasser verwendet oder aufbereitet werden. Unzureichende Wartung kann zu Verkeimung und Biofilmbildung führen, was Entzündungen oder Wundheilungskomplikationen verursachen kann. Regelmäßige Kontrollen sind erforderlich, um Kontaminationen festzustellen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die zu untersuchenden Parameter orientieren sich oft an den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung.
Durchführung
Für Wasser aus wasserführenden Geräten ist keine akkreditierte Probennahme wie bei Trinkwasser zwingend erforderlich. Allerdings sollte geschultes Personal die Probe unter hygienischen Bedingungen entnehmen, nachdem sie sich die Hände desinfiziert haben.
Trinkwasseranlage
Allgemeines
Proben werden entsprechend dem Verbraucherschutz am Entnahmepunkt entnommen, ohne vorherige Desinfektion oder Ablaufenlassen von Wasser. Eine Probe von 500 ml (oder 2x 500 ml bei Bedarf, siehe unten) wird empfohlen. Zur Ursachenklärung bei Nachkontrollen wird zusätzlich eine Probe an der Übergabestelle von der Hausinstallation entnommen. Halbjährliche Kontrollen sind empfohlen, können jedoch je nach Einsatzort und Risikobewertung variieren.
Bewertung
Für Trinkwasserschankanlagen in Verwaltungsgebäuden oder Aufenthaltsräumen mit gesunden Personen empfehlen wir die Einhaltung der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (500 ml Probe ausreichend). Bei Verwendung durch Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko oder Immunsuppression in medizinischen Einrichtungen sind strengere Grenzwerte für „abgepacktes Wasser“ empfohlen (2x 500 ml Proben erforderlich).
Geburtswannen
Allgemeines
Die Wasserprobe aus der Geburtswanne wird am Einlauf entnommen. Es werden 500 ml für die gesamte Untersuchung benötigt, und eine vierteljährliche Kontrolle wird empfohlen.
Bewertung
Die Grenzwerte für Gesamtkeimzahl, Escherichia coli und Pseudomonas aeruginosa orientieren sich an der Trinkwasserverordnung, wie von der deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene empfohlen. Kein Nachweis von Legionellen in der Probe ist ebenfalls empfohlen.
VE-Wasser
Allgemeines
VE-Wasser findet vielfältige Anwendungen, wobei der Prüfumfang je nach Verwendungsbereich variiert. Für normale Anwendungen genügt oft die Einhaltung der Trinkwasserverordnung, während für die Dampferzeugung in einem Autoklav spezifische Grenzwerte gelten. Die Probennahme erfolgt üblicherweise ähnlich wie bei Trinkwasser, jedoch kann sie je nach Anwendung unterschiedlich sein.
Bewertung
Die Grenzwerte richten sich nach dem Verwendungszweck. Mikrobiologische Grenzwerte entsprechen oft denen der Trinkwasserverordnung, während für chemische Parameter (z.B. bei Dampferzeugung für Autoklaven) die Herstellervorgaben maßgeblich sind.
Eismaschinen
Allgemeines
Bei Eismaschinen werden zwei 500 ml Gefäße pro Eismaschine mit Eis befüllt (das geschmolzene Wasser entspricht dann dem benötigten Probenvolumen für die Untersuchung).
Bewertung
Hier sind die mikrobiologischen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung zu beachten.
Luftbefeuchter
Allgemein
Je nach Typ des Luftbefeuchters können die Vorgaben der VDI 6022 gelten, die eine Überprüfung auf Gesamtkeimzahl, Pseudomonas aeruginosa und Legionellen vorschreiben. Die Probenentnahme erfolgt üblicherweise alle zwei Jahre während der Hygieneinspektion durch einen zertifizierten Hygieneinspektor nach VDI 6022. Die benötigte Probenmenge richtet sich nach dem Umfang der Untersuchung und beträgt mindestens 250 ml. Zur Ursachenklärung wird bei Nachkontrollen empfohlen, eine zusätzliche Probe an der Übergabestelle der Hausinstallation zu entnehmen.
Bewertung
Für das „Umlaufwasser“ in Luftbefeuchtern muss gemäß VDI 6022 eine maximale bakterielle Belastung von 1.000 KBE/ml eingehalten werden. Die Grenzwerte für Legionellen und Pseudomonas aeruginosa liegen bei 100 KBE/100ml.
Desinfektionsmitteldosiergerät
Allgemeines
Gemäß VAH-Empfehlung sollten Desinfektionsmitteldosiergeräte halbjährlich auf mikrobielle Reinheit geprüft werden, um Biofilmbildung und mögliche Kontaminationen des Wassers zu verhindern. Diese Kontrolle betrifft die Wasserqualität im Gerät und nicht das Desinfektionsmittel selbst. Die Probennahme erfolgt gemäß Herstellervorgabe, wobei eine Mindestentnahmemenge in ein keimfreies Gefäß gesammelt wird. Ein Teil der Probe wird zur Neutralisation in ein separates Gefäß gegeben. Diese Kontrolle sollte halbjährlich wiederholt werden.
Bewertung
Laut VAH-Empfehlung dürfen in 100ml Wasser keine coliformen Bakterien, Pseudomonas aeruginosa oder Acinetobacter nachweisbar sein. Die allgemeine Keimbelastung sollte die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung von 100 KBE/ml nicht überschreiten.
Tuchspendereimer
Allgemeines
Im Gegensatz zur Desinfektionsmitteldosiergeräte-Kontrolle wird bei Tuchspendereimern das Desinfektionsmittel selbst und dessen Wirksamkeit geprüft. Dazu wird am Ende der Standzeit eines Tuchspendereimers eine Probe der Restflüssigkeit entnommen und in ein steriles Gefäß gefüllt. Die Kontrolle sollte jährlich wiederholt werden.
Bewertung
Gemäß VAH-Empfehlung dürfen in 10ml keine gramnegativen Mikroorganismen nachweisbar sein. Der Grenzwert für aerobe Sporenbildner und andere apathogene Umgebungsflora liegt bei maximal 3 KBE/10ml.
Dialyse-Geräte
Allgemeines
Für die Bewertung von Dialyse-Geräten ist der Ort und Zeitpunkt der Wasserentnahme entscheidend. Dialysewasser wird durch Enthärtung und Umkehrosmose vorbereitet und ist noch kein Arzneimittel. Wir untersuchen ausschließlich Dialysewasser, das aus der Ringleitung entnommen wird, an der das Gerät angeschlossen ist. Eine Probe von 250ml reicht aus, für die Messung der Endotoxinkonzentration sind sterile und pyrogenfreie Röhrchen erforderlich. Chemische Parameter werden je nach internen Vorgaben und Herkunft des Wassers gemäß ISO 23500-3 untersucht.
Bewertung
Der Grenzwert für Dialysewasser beträgt 100 KBE/ml, wobei bereits bei 50% des Grenzwertes (also 50 KBE/ml) eine Ursachenanalyse erforderlich ist. Coliforme Keime und Pseudomonas aeruginosa dürfen nicht nachweisbar sein, ebenso muss die Endotoxinkonzentration unter 0,25 IU/ml liegen.
HNO-Geräte
Allgemeines
Durch qualifiziertes Personal kann vom Anwender selbst regelmäßig, d.h. mind. jährlich, die Probe entnommen werden. Gemäß DGKH-Empfehlung von 2016 umfasst die Untersuchung die Gesamtkeimzahl sowie Legionellen und Pseudomonas aeruginosa. Die erforderliche Probenmenge orientiert sich am Untersuchungsumfang. Für den hier genannten Umfang sind mind. 250 ml erforderlich.
Bewertung
Bei HNO-Geräten muss das verwendete Wasser Trinkwasserqualität besitzen und somit hinsichtlich der mikrobiologischen Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprechen.
Zahnarztbehandlungseinheiten:
Allgemeines
Eine repräsentative Probe pro Behandlungseinheit wird als ausreichend angesehen, entnommen an einem Instrument wie einer Turbine oder einem Bohrer (nicht am Auslass für das Mundglas). Untersucht werden die Gesamtkoloniezahl und optional die Legionellenkonzentration gemäß Hygieneleitfäden. Das Wasser wird für ca. 20 Sekunden abgelassen, dann in eine sterile Flasche gefüllt (mind. 150 ml; bei Pseudomonas aeruginosa mind. 250 ml). Bei Beanstandung werden mehrere Wasserauslässe beprobt. Kontrollen sollten jährlich erfolgen.
Bewertung
Der Grenzwert für die Gesamtkoloniezahl beträgt 100 KBE/ml, für Pseudomonas aeruginosa ist kein Nachweis in 100ml erlaubt, und für Legionellen gilt ein Grenzwert von 1 KBE/ml (entspricht 100 KBE/100ml).
Qualitätssicherung durch Wasseruntersuchungen.
Sicher. Präzise. Vorausschauend.
Eine zuverlässige Überwachung der Wasserqualität ist entscheidend für die Gesundheit und Sicherheit von Mensch und Umwelt. Im Bereich der Wasseranlaytik überzeugen wir Sie gern von unseren langjährigen Erfahrungen in der Laboranalytik und der Wasserprobennahme. Wir untersuchen für Sie sowohl Ihr Trinkwasser als auch Badewasser, Kühlwasser und Trinkbrunnen Mit unserem erfahrenen Team bieten wir Ihnen von der Terminplanung über die Probennahme bis zum fertigen Prüfbericht ein Komplettpaket für Ihre Wasseruntersuchung.
MVZ Labor Ravensburg GbR
Labor Dr. Gärtner
Elisabethenstraße 11
88212 Ravensburg
Durchführung
1. Erstellung eines Probennahmeplans
Festlegung der Entnahmestellen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Bestellung der notwendigen Materialien im Labor.
2. Vorbereitung der Probenentnahme
Begleitschein ausfüllen und Utensilien bereitlegen
3. Entnahme der Probe
Je nach Entnahmezweck wird die Entnahmestelle für die Probennahme vorbereitet und das Wasser in die dafür vorgesehenen Gefäße abgefüllt. In der Regel erfolgt zusätzlich eine Temperaturbestimmung.